RECONQUISTA

  • Merkels Angriff auf das Grundgesetz

     

    Das Integrationspapier und das Volk als die „schon länger hier Wohnenden“

     

    Sowohl die „neu Hinzugekommenen“ als auch die, „die schon länger hier leben“, wolle sie mit ihrer Politik repräsentieren. Worte aus dem Munde einer Bundeskanzlerin, die nicht nur neue Maßstäbe in Bezug auf den Ausverkauf deutscher Interessen setzen, sondern ganz nebenbei auch das Grundgesetz für obsolet erklären. Schließlich macht dieses einen einfachen aber entscheidenden Unterschied zwischen denen, die zuwandern und denen, die schon länger hier leben, nämlich dem Volk: Das deutsche Volk, nicht irgendein Volk und schon gar nicht eine beliebige Bevölkerung, ist der Souverän. Das heißt das deutsche Volk ist sowohl Ausgangs- als auch Bezugspunkt von Verfassung und Staat in Deutschland. Und solange das Grundgesetz besteht, wird sich daran nichts ändern lassen. Nur durch Bruch der sogenannten Ewigkeitsklausel aus Art. 79 des Grundgesetzes, der neben Art. 1 - der Würde des Menschen - auch die Verfassung als demokratischer Rechtsstaat einschließlich des deutschen Volkes als Souverän vor Abschaffung schützt, kann eine Änderung herbeigeführt werden. Eine „Einwanderungsgesellschaft“, deren Motto das „Wir der Verschiedenen“ Bundespräsident Joachim Gauck als ein neues Selbstverständnis für die BRD einfordert, ist jedenfalls mit dem Grundgesetz nur insofern vereinbar, als daß „die Verschiedenen“ deutscher Abstammung sind. Zwar sahen die „Väter des Grundgesetzes“ durchaus die Möglichkeit der Annahme der Staatsangehörigkeit durch Nichtdeutsche vor, allerdings war dies an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Ein heute übliches Quasi-Verschenken der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ jedenfalls ist weder Ziel der Verfassung, noch war es die Absicht der Verfassungsstifter. Denn auch das tangiert Art. 20 Abs. 2 GG nachhaltig. Wenn der Souverän zahlenmäßig beliebig erweitert werden kann, sinkt damit automatisch der Einfluß der ursprünglichen Vertreter des Souveräns. Ein Umstand, der aus verfassungsrechtlicher Sicht die heutige Praxis in ein fahles Licht rückt. Ob Art. 20 durch die Praxis tangiert oder bereits gebrochen wird, haben Verfassungsrichter bislang noch nicht entschieden. Fest steht aber auch so, daß sich der Artikel 20 des Grundgesetzes als ein großes Hemmnis  bei der Ersetzung des deutschen Volks als Souverän durch eine multikulturelleBevölkerung erweisen dürfte.Da kommt es ganz recht, daß die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, in einem jüngst erarbeiteten „Impulspapier von MigranntInnen-Organisationen“ eine „nachhaltige interkulturelle Öffnung der Gesellschaft, ihrer Organisationen und Institutionen“ fordert.Schlüssel dafür soll die Änderung eben jenes ausdrücklich geschützten Artikels 20 GG sein, der das deutsche Volk implizit und entscheidend vor Angehörigen anderer Staaten innerhalb des Verfassungskonstruktes BRD bevorzugt. Das soll bald der Vergangenheit angehören, wenn es nach Özuguz und ihren Einwanderer-Verbänden geht:Angestrebt wird die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Art. 20b: „Die Bun-desrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Dadurch würde, so das Kalkül der Organisation, in der Verfassung verankert, daß Deutschland ein „vielfältiges Einwanderungsland” ist und alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind.  Ob Merkel und ihre Clique sich dieser Forderung annehmen, bleibt abzuwarten, ist aber angesichts der herrschenden Zustände aufgehobenen Rechts denkbar. Widerstand, etwa vom Bundesverfassungsgericht, ist seit Amtsantritt von Andreas Voßkuhle nicht zu erwarten. Voßkuhle ist Merkel-Fan. Diese Botschaft vermitteln zumindest seine Urteile. Hilfe kann jedoch auch hier Art. 20 anbieten: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

     

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