RECONQUISTA

  • Volk, Staat und Nation

     

    Völker sind Gedanken Gotttes«, ein dem Philosophen Gottfried Herder zugeschriebener Ausspruch, dessen tiefere Bedeutung vielen wenn auch unbewußt aus der Seele spricht. Man muß nicht gläubig, auch nicht besonders nationalistisch veranlagt sein, um zu spüren, daß Völker etwas Besonderes sind, auch wenn die Bezeichnung im Allgemeinen und in Bezug auf das Deutsche Volk im Besonderen unzeitgemäß wirken mag. „Seit Jahrtausenden“, so hebt etwa Autor Heinrich Jordis von Lohhausen hervor, „sind Völker die größten bleibenden, unverwechselbaren und unvertauschbaren Einheiten der Weltgeschichte und -politik.“ Und anders als Nationen, Staaten und Reiche sind Völker „über den Ebenen von Familie, Sippe und Stamm das Größte, nicht bloß künstlich gemachte noch natürlich Gewachsene.“1

    Etymologisch leitet sich das Volk vom urgermanischen fulka „der Kriegsschar“ ab, die dem Heerführer, dem Herzog, folgten. Waren die Angehörigen dieser Kriegsschar ursprünglich eine eng verwandte und zugleich durch ein gemeinsames Schicksal und Wollen verbundene Gemeinschaft,  wurde das Volk so im Laufe der Zeit zu der offiziell gültigen Bezeichnung eines „dauerhaften, durch ein gemeinsames kulturelles Erbe gekennzeichneten, zusammenfassenden Typus einer Gesamtgesellschaft“; allerdings, was Wikipedia hier unterschlägt, in der Regel auf Grundlage einer ethnischen Verwandtschaft.2
    Aus einer Gemeinschaft ethnischer Verbundenheit wird gemäß der Auffassung des Philosophen Ernst Krieck durch „geschichtsbildende Schöpfung“ ein Volk, und dieses wiederum mittels politischen Gebildes, also des Staates, ein „Geschichtsträger“.3

    Und genau diese volkgewordene Gemeinschaft auf Grundlage ethnischer Zusammengehörigkeit unterscheidet das Volk von der Nation. Die Nation nämlich ist vor allem „Summe aller Staatsbürger“, insbesondere dort, wo der Staat Vorrang vor dem Volk hat und wo Minderheiten nur ungern als solche anerkannt werden. Eigentlich ähnlich wie Volk in Zusammenhang mit der Abstammung stehend (nascere = geboren werden), wurde die Bedeutung des Begriffs Nation vor allem durch Frankreichs Vorstellung einer „Grande Nation“ geprägt. Diese betrachtete seit Napoleon jeden Menschen der Nation zugehörig, der innerhalb des „großfranzösischen Reiches“ geboren wurde, egal ob im Mutterland oder in einer Kolonie.  
    Die Engländer bezogen ihre staatliche Legitimation demgegenüber weder aus einem Volk noch aus einer Nation, sondern aus der Idee des Empires. Auch hier war jeder im Empire Geborene eine Art Staatsbürger, wenn auch anders als in Frankreich im Gegensatz zum Engländer lediglich Bürger zweiter Klasse.
    Beiden gemein aber ist das Fehlen der Begrifflichkeit Volk, was wiederum die Beutung des Wortes verdeutlicht. Sowohl das englische folk im Sinne von volkstümlich als auch das Wort people (frz. peuple) im Sinne einer Menschenansammlung, können den Begriff Volk nicht in Gänze erfassen. Die ethnische Gruppe reduziert sich demgegenüber auf eine Gemeinschaft gleicher Abstammung und ähnlicher rassischer Veranlagung. Wo im deutschen, niederländischen (volk) und skandinavischen (folk) das Volk Bezugspunkt staatlicher Verfassung bilden (für Deutschland nach Grundgesetz Art. 20: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“), ist es bei den meisten anderen Staaten Europas die Nation als Verfassungsklammer einer Menschenansammlung (lat. populus/ ebgl. people/frz. peuple/span. pueblo).
    Der Grund für diesen Unterschied ist naheliegend, obgleich zumeist aus der Betrachtung ausgeblendet. Alle Staaten, die den Begriff Volk kennen, waren bis in die Neuzeit hinein einerseits weitgehend unvermischt, also homogen, und zugleich auch frei von fremder Besetzung. Zwar haben auch die Deutschen durch Überlagerung „anderes Blut“ in sich aufgenommen und sind, so etwa Ernst Krieck, in ihrer Geschichte auch „überreichlich von fremdem Geist, aber niemals selbst von fremdem Blut überlagert worden.“ Dies, so Krieck weiter, ermögliche gerade dem Deutschen Volk stete „Wiedergeburt“. Denn solange ein Volk den Willen zur Selbstbehauptung und Selbstgestaltung in sich trage, gehe es nicht unter.4
    Alle übrigen europäischen Staaten waren indes in der Vergangenheit durch andere Volksstämme, zumeist germanischer Herkunft, zumindest besetzt und bestehen daher aus verschiedenen Ethnien (germanischen, keltischen, slawischen und römischen, im Osten in geringer Beimischung auch tartarischen Anteilen).5

    Staaten jedenfalls sind als Organisationsformen von Völkern, unterschiedlichen Stämmen oder Einwanderern (USA, Kanada) der eigentliche Gegenstand sowohl des Völkerrechts als auch der Organisation der Vereinten Nationen. Anders als die Bezeichnung erwarten lassen würde, haben Völker ohne Staat nämlich kaum Rechte, schon gar kein Mitspracherecht. Sowohl Kurden als auch Palästinenser sind überwiegend Objekte der Weltpolitik.Ihr Beispiel zeigt, daß Völker- und Staatsgrenzen oft nicht deckungsgleich sind.   
    Die Geschichte beweist, daß Staaten vor allem dort vor große Herausforderungen gestellt werden, wo viele Ethnien und Angehörige unterschiedlicher Völker in einen Staatsbund oder eine Nation gepreßt werden. Jugoslawien ist eines der abschreckendsten Beispiele der Neuzeit für den gescheiterten Versuch, Staats- vor Volksinteressen zu setzen, Rußland ein weiteres.
    Staaten, also Verfassungsformen, sind zeitlich begrenzt, wie die Geschichte beweist. Gleiches gilt, wenn auch in abgeschwächterer Form, für Nationen.
    Allein Völker existieren fort, zumindest solange es noch eine gewisse Anzahl Volkzugehöriger gibt, eine „kritische Masse“ ausreichend für eine ansteigende Populationsrate. 
    Nur Völker gewährleisten, so Lohhausen zusammenfassend, „durch alle Krisen der Menschheit hindurch den Fortbestand der entfalteten Gesittung, die in hundertfacher Geschlechterfolge ausgeformte und sich weiter ausformende bewundernswerte Vielfalt.  
    Sie sind für die bewohnte Erde, was für den Wald Wurzeln, Stämme und Kronen der Bäume darstellen, das Unersetzliche schlechthin.“6

    Und dennoch oder besser wohl genau deshalb, sollen Völker, wenn es nach dem Willen führender westlicher Politiker geht, zukünftig keine besondere Rolle im Gefüge der Weltpolitik mehr spielen. Völker als Auslaufmodell, ja mehr noch als Bedrohung jener vermeintlich großen Vision einer globalisierten Welt ohne Krieg, Armut und Benachteiligung. Einer Welt, in der alle gleich, manche allerdings gleicher sind: Nämlich diejenigen, die vor allem von der Globalisierung profitieren und es sich leisten können, Heerscharen sogenannter Wissenschaftler zu bezahlen, um den Menschen sogar - die 1984-Dystopie läßt grüßen - die Existenz selbst erfahr- und sichtbarer Realitäten auszureden: In diesem Sinne vertreten die „neueren Gesellschaftswissenschaften“, wie es Wikipedia harmlos formuliert, „inzwischen häufig die Auffassung, daß Völker im Sinne ethnischer oder religiöser Gemeinschaften Konstrukte, ‚gedachte Ordnungen‘ (Emerich Franzis) bzw. ‚imaginierte Gemeinschaften‘ (Benedict Anderson) darstellen.”7
    Das Ziel, das hinter diesen harmlos klingenden Wörtern hervorscheint, ist es, Völker erst aus dem Sprachgebrauch zu entfernen, bevor sie auch physisch beseitigt werden sollen. Völker auszurotten aber ist ein Verbrechen, das weit über die Vernichtung menschlichen Lebens aus reiner Profitgier hinausgeht. Der Tod eines Volkes ist irreparabel. Völkermord daher zurecht ein Subjekt des Völkerstrafrechts, obgleich scheinbar für jene Völker reserviert, die außerhalb Europas liegen. Europäische Völker, so jedenfalls der Eindruck, gelten nicht als schützenswert. Und das gerade auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die das Volk sogar noch als Souverän des Staates ausdrücklich und unabänderlich festgeschrieben hat. So bleibt nur die Hoffnung, daß der Anspruch, souverän und frei zu sein, das Volk endlich dazu bringen mag, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.  
     

    Anmerkungen

    1) Heinrich J. von Lohhausen: Denken in Völkern. Graz 2001.
    2) Wikipedia: Volk.
    3) Ernst Krieck: Heil und Kraft. Ein Buch germanischer Weltweisheit. Leipzig 1943, S. 50.
    4) Krieck a.a.O., S. 116.
    5) Die Franzosen aus keltischen, römischen und germanischen (fränkischen) Anteilen, die Briten aus keltischen, germanischen (angelsächsichen) und normannischen Anteilen.
    6) Lohhausen a.a.O., S. 32.
    7) Wikipedia: Volk.

     

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