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There are 1 files.H.F.K. Günther: Vordenker nationalsozialistischer Verbrechen?
Einer der bis heute bekanntesten und meist kritisierten Rasse-Forscher der Vergangenheit war Hans F. K. Günther. Der zur Abgrenzung von einem damaligen Forscher gleichen Namens auch „Rasse-Günther“ genannte gebürtige Freiburger hatte eigentlich vergleichende Sprachwissenschaft und Germanistik an der Universität Freiburg studiert; aufgrund seines Interesses an der Biologie besuchte der 1914 zum Dr. phil. promovierte Wissenschaftler jedoch auch naturwissenschaftliche Vorlesungen über Zoologie und Geographie sowie Vorlesungen des seinerzeit bekannten Anthropologen Eugen Fischer.
Obgleich als „Vordenker des unheilvollen NS-Rassengedankens“ oft gescholten, erweisen sich die Schriften Günthers als ambivalent: Einerseits um strenge Wissenschaftlichkeit und eine politische Zurückhaltung bemüht, andererseits getragen von der Idee einer überlegenen „Nordischen Rasse“, die in ihrem Bestand gefährdet sei. Um diese zu schützen, forderte der 1935 zum ordentlichen Professor für Rassenkunde an der Universität Berlin ernannte eine „Aufnordung“ des Volkes. Gleichzeitig aber lehnte er den Begriff „Arier“ in der Rassendebatte ab und war einer der ersten, der darauf hinwies, daß es „es kaum möglich sein wird, eine Rasse irgendwo auf der Erde als geschlossene Menschengruppe aufzufinden“, und es „reine Rassen“ wohl schon in der Steinzeit nicht mehr gegeben habe.1
Diese Einschätzung wird heute durch die Wissenschaft bestätigt, die für die steinzeitlichen Europäer eine Mischung autosomaler Gene annimmt. Allerdings – und dies wird zumeist unterschlagen – bestehen gewichtige Gründe für die Annahme einer Rasseselektion im Güntherschen Sinne für den Zeitraum zwischen 20.000 und 10.000 v. Chr. im Gebiet des heutigen Doggerlandes zwischen Norddeutschland und Britannien. Dort dürfte eine Gruppe des europäischen Frühmenschen jene körperlichen Eigenschaften erworben haben, die dem Rassebild des von Günther als „Fälischer Mensch“ bezeichneten entsprechen.2
Als weitgehend zutreffend stellte sich auch seine Meinung heraus, derzufolge der Charakter eines Menschen weitgehend durch Vererbung bestimmt wird.3 Günther als einen Vordenker der nationalsozialistischen Rassenhygiene zu bezeichnen, weil er die Zwangssterilisationen von Menschen mit „minderwertigen Erbanlagen“ sowie Zwangsabtreibungen oder die Deportation von Kindern schwarzafrikanischer französischer Besatzungssoldaten gefordert hätte, verkürzt das Wirken des Rassekundlers. Zwar unterbreitete der Forscher den Vorschlag, „die Gewährung von Fürsorgeleistungen und Versicherungsgeldern von der Einwilligung des Pfleglings zu seiner (ihm den Geschlechtsgenuß nicht hemmenden, nur die Fortpflanzung verhindernden) Unfruchtbarmachung abhängig“ zu machen.4
Gleichzeitig betonte er aber auch, daß „jedes Volk und jeder Volksstamm ein Rassengemisch darstellt.“ Es komme, so Günther weiter, „einem Wahn gleich, ... ein ganzes Volk für die Einhaltung einer bestimmten Ausleserichtung auf lange Zeiträume hin zu gewinnen. Und wer sollte denn diese Ausleserichtung, das Zuchtziel, gewonnen aus den Erbanlagen aller in Deutschland vertretenen europäischen Rassen, bestimmen, wer anordnen, wieviel Kinder diesem, wieviel jenem Deutschen zustehen? — Die Erzeugung einer „Deutschen Rasse“ ist keine Möglichkeit der deutschen Zukunft.“5
Auf die „Hochwertung“ des Volkes bezogen, stellte er klar, daß diese sich „nicht gegen den einzelnen nicht-nordischen Volksgenossen“ richte, „vielmehr soll dieser durchaus so hoch geschätzt werden, wie es ihm nach seinem Wesen und für seine Leistungen am Volksganzen zukommt; die Nordische Bewegung wird nur von dem nordischeren Volksgenossen eine höhere, vom minder-nordischen oder nicht-nordischen eine niedrigere Kinderzahl wünschen.“6
Auch in Bezug auf die Behandlung des Judentums gehörte Günther zu den gemäßigten Vertretern. Er sah in der jüdisch-zionistischen Bewegung, die den Juden Europas in Palästina eine neue Heimstatt errichten wollte, die beste Lösung der damals sogenannten „Judenfrage“. Dabei betonte er, daß „jedes, in klarer Selbständigkeit lebende Volkstum seinen unverlierbaren, einmaligen und unvergleichbaren Wert hat, den es nur durch den Willen zur klaren und entschiedenen Ausgestaltung seiner Eigenart erhalten und entfalten kann.“7
Dieser gemäßigten Einstellung entsprechend wurde er 1949 in einem Entnazifizierungsverfahren von der Spruchkammer Freiburg als „Minderbelasteter“ eingeordnet und nach einem Berufungsverfahren 1951, in dem Vertreter der Universität Freiburg vortrugen, Günther habe sich in seiner Rassenkunde an Grenzen gehalten, die auch von Gelehrten dieses Zweiges der Wissenschaft anderer Staaten eingehalten worden wären, sogar lediglich als „Mitläufer“ eingestuft. Auch nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft sah der am 25. September 1968 in Freiburg verstorbene Günther keine Veranlassung, seine Theorien zurückzuziehen.
Eine Neuauflage des Klassikers „Kleine Rassenkunde des Deutschen Volkes“ ist soeben im Forsite-Verlag erschienen. Anders als andere Werke über Vorgänge zum Dritten Reich oder die Judenpolitik des Nationalsozialismus, die frei verkäuflich auf Amazon sind, wurde dieses Buch aus dem Angebot verbannt – auch dies unterstreicht die Bedeutung der Rasse in heutiger Zeit!
Anmerkungen
1) Günther: Rassenkunde des deutschen Volkes. München 1935, S. 66
2) Die um 6000 v. Chr. bestatteten, die männliche Y-Haplogruppe I2a aufweisenden Menschen aus dem schwedischen Motala, wiesen überwiegend helle Haut, Haare und Augen auf, besaßen aber keinen ausgeprägten Langschädel. Die klassische „nordische Rasse“ indes scheint sich als eine Mischung fälischer und westisch-mediterraner Rassenmerkmale zu erweisen, die seit 5000 v. Chr. in Berührung standen.
Für die „nordische“ Unterrasse - verbudnen mit Y-Haplogruppe I 1, käme ein Isolat im vorzeitlichen Skandinavien in Frage.
3) Siehe u.a. https://www.deutschlandfunk.de/persoenlichkeitsentwick-lung-rolle-der-gene-bislang.1148.de.html?dram:article_id=393736.
4) Siehe Günther: Kleine Rassenkunde, S. 142.
5) Siehe ebenda, S. 78 f.
6) ebenda, S. 138.
7) Günther: Rassenkunde des Jüdischen Volkes, S. 73.01285